Am Strand in der Sonne liegen, ab und zu ins Wasser gehen und schwimmen, vielleicht ein kleines Picknick machen, mit den Kindern toben oder mit Freunden klönen – das ist so herrlich an der idyllischen Badelagune in Müssen. Damit das für jeden Gast schön, entspannt, sorglos und vor allem sicher ist, hat die Gemeinde Müssen in Zusammenwirken mit dem Amt Büchen und SiWa eine Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Müssen erlassen. Das sind einfache und einleuchtende Regeln, die der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit dienen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es besser ist, ein paar Regeln zu nennen und zu veröffentlich. Wenn wir nämlich während unserer Badeaufsicht so manches Mal, Hundebesitzer darauf hinweisen mussten, das ihr bester Freund leider nicht mit an den Strand und ins Wasser darf, dann wurden wir oft gefragt: Wo steht das denn? Doch es geht ja nicht nur um Verbote, sondern auch um Erläuterungen. So ist in der Benutzungsordnung erklärt, dass die Badeaufsicht dann gewährleistet ist, wenn die rot-gelbe Flagge am Fahnenmast weht. Bei gehisster roter Flagge müssen alle das Wasser verlassen, denn es herrscht beispielsweise bei einem Gewitter Lebensgefahr. Doch nicht jeder hält sich an unsere Anweisungen. Wie oft mussten wir Mütter oder Väter, die mit ihren Babys und Kleinkindern ins tiefe Wasser hinter den Nichtschwimmerbereich gegangen sind, anweisen, ins flache Wasser zurückzukehren. Nicht jeder wollte einsehen, dass das gefährlich ist, denn ein Kind kann schnell aus dem Arm rutschen und ertrinken. Die Benutzungsordnung sagt nun jedem, dass wir Gästen, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden den Zutritt zum Bad untersagen dürfen. Hier gibt es die Benutzungsordnung für das Naturlebnisbad Müssen im Wortlaut. Wir wünschen allen einen schönen Sommer und viel Freude am See in Müssen. Text: Monika Retzlaff/SiWa-Öffentlichkeitsarbeit