Unsere Satzung ist das Herz unseres Vereines. In der Satzung, die nach §57 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist, haben wir festgelegt, welchen gemeinnützigen Zweck wir haben, wie wir ihn umsetzen, wie der Vorstand aufgebaut ist, wie Beschlüsse beurkundet werden und vieles mehr.